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PKW Klassen

Klasse B

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Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:

18 Jahre

17 Jahre im Rahmen des Begleitenden Fahrens

nicht erforderlich

Klasse AM

Klasse L

Was darf gefahren werden: Anhänger:

Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 3,5 t, ausgenommen Krafträder


Kraftfahrzeuge mit max. 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz.

Ja dürfen gezogen werden. Aber nur folgende:


1. alle Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 750 Kg, dürfen immer gezogen werden.

2. Anhänger deren zul. Gesamtmasse über 750 Kg liegt, dürfen auch gezogen werden, wenn die zul. Gesamtmasse des Anhänger und des Kfz max 3,5 t in der Summe sind. 






Klasse BE

Klasse B mit Schlüsselzahl 96