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Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

Es gibt Kraftfahrzeuge, die du ohne Fahrerlaubnis fahren darfst:

  • Mofas und Mobilitätshilfen. Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h und einer zul. Gesamtmasse von max. 500 Kg.
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis zu 6 Km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Einachsige zug- und Arbeitsmaschinen, die von Füßgängern an Holmen geführt werden