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Bus-Klassen


Die Bus-Klassen eröffnen dir die aufregende Möglichkeit, Passagiere sicher und bequem zu befördern und dabei das Gefühl von Verantwortung und Führung zu erleben.

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Klasse D1
Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:
21 Jahre Klasse B ---
Was darf gefahren werden? Anhänger: Bemerkung:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)



  • die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,

Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als

750 Kg 

Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin", 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Klasse D1E
Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:
21 Jahre D1 BE
Was darf gefahren werden? Bemerkung:

Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit 

  • einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.


Klasse D

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Mindestalter: Vorbesitz: Einschluss:
24 Jahreq Klasse Bq D1
Was darf gefahren werden? Anhänger: Bemerkung:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)



  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und

Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von nicht mehr als

750 Kg 

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz (BKrQG)


Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:

- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder

  • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.


Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.

 
Klasse DE

Mindestalter:

Vorbesitz:

Einschluss:

24 Jahre

Klasse B

D1E und BE

Was darf gefahren werden?

Bemerkung:



Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-qualifikationssgesetz (BKrQG)

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: - nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder - nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km