Die Grundregel "Rechts vor Links"
Na ja, du hast ganz sicher schon davon gehört: Die Grundregel der Vorfahrt lautet "Rechts vor Links". Sie gilt an Kreuzungen und Einmündungen. Wer also rechts von dir steht, hat Vorfahrt und darf vor dir fahren. Ob Fahrrad oder riesiger Lkw: Wie groß das Fahrzeug ist, welches da von rechts kommt, ist egal.
Entscheidend ist, woher ein Fahrzeug kommt. Gilt "Rechts vor Links" dürfen Fahrzeuge die rechts von dir stehen, fahren.
Tipps zum Erkennen einer "Rechts vor Links"-Situation
Nicht immer sind "Rechts vor Links" - Situationen gut zu erkennen. Pass auf, besonders in Wohngebieten! Manchmal verleitet eine gut ausgebaute oder breitere Straße zu der Annahme, Vorfahrt zu haben.
Das sind die entscheidenden Tipps, an denen du evtl. eine Straße von rechts erkennen kannst:
- Am Straßenschild
- An einer Lücke in der Begrünung
- An umlaufenden Bordsteinkanten
- An einer Lücke zwischen geparkten Fahrzeugen
Keine Regel ohne Ausnahme: "Rechts vor Links" gilt nicht an Stellen, an denen ein Anhalten den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen würde.
Beispiele für Ausnahmen sind:
- Grundstückseinfahrten
- Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
- Wald- oder Feldwege
- Einmündungen aus verkehrsberuhigten Bereichen.